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Wenn aktiviert, wird bei Rechnungen an Geschäftskunden im Baugewerbe der Hinweis "Die Umsatzsteuer aus dieser Leistung schulden Sie als Auftraggeber nach § 13b Abs. 2 UStG." automatisch hinzugefügt. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen nicht ausgewiesen (Reverse-Charge-Verfahren).
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